Stempelsteuer auf Eigentum
Stempelsteuerregeln und -ausnahmen
„Wohnimmobilien“ umfassen Häuser, Wohnungen und jeden Standort, der istgekauft mit einer verbundenen Vereinbarung, um Wohnimmobilien darauf zu bauen.
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Wenn Sie ein Grundstück im Zusammenhang mit (oder im Rahmen) einer Vereinbarung zum Bau eines Hauses oder einer Wohnung kaufen, wird die Stempelsteuer zum Wohnimmobiliensatz auf die Summe der Grundstückskosten und der Baukosten erhoben
- Wenn Sie ein Grundstück ohne angeschlossene Vereinbarung zum Bau eines Hauses oder einer Wohnung kaufen, wird die Stempelsteuer zum Standortimmobiliensatz zum Nichtwohnungseigentumstarif erhoben
Es gibt Informationen(pdf) auf der Website
Transfers zwischen Ehegatten, Lebenspartnern Undmitbewohnern
Im Allgemeinen sind die folgenden Transaktionen von der Stempelsteuer befreit:
- Alle Übertragungen oder Verpachtungen von Eigentum zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (es sei denn, die Übertragung ist ein Teilverkauf – ein Verkauf, der im Rahmen eines größeren Verkaufs durchgeführt wird)
- Eigentum, das nach einer Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft gerichtlich zwischen ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartnern übertragen wurde
- Eigentum, das am oder nach dem 1. Januar 2011 im Rahmen einer Anpassungsauftrag
Lesen Sie mehr in unserem Dokument über familyand shared homes.
Während die oben genannten Transaktionen im Allgemeinen von der Stempelsteuer befreit sind, gilt die Befreiung nicht, wenn eine andere Person Partei des Instruments ist.
Entlastung bei der Übertragung von Ackerland innerhalb einer Familie
Eine besondere Blutsverwandtschaftsentlastung ist bei der Übertragung von Ackerland zwischen bestimmten Familienmitgliedern möglich. Dies reduziert die Stempelsteuer auf 1% auf Transfers von Familienbetrieben, die für die Erleichterung in Frage kommen. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie mit der Person verwandt sein, die das Land überträgt, und einen der folgenden Schritte ausführen:
- Bewirtschaften Sie das Land mindestens 6 Jahre lang selbst.
- Verpachten Sie das Land für mindestens 6 Jahre an eine andere Person, damit diese es bewirtschaften kann.
Die Person, die das Land bewirtschaftet, muss auch eines der folgenden tun:
- Haben Sie eine relevante landwirtschaftliche Qualifikation, oder erhalten Sie eine innerhalb von vier Jahren nach dem Datum, an dem sie das Land erhalten haben.
- Verbringen mindestens 50% ihrer Zeit damit, Land zu bewirtschaften (einschließlich dieses Landtransfers).
Verwandte Personen sind Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Kinder, Brüder, Schwestern, Halbbrüder, Halbschwestern, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen. Die vollständige Liste der verwandten Personen, die sich für die Erleichterung qualifizieren, finden Sie in Schedule1 des Handbuchs zur Stempelsteuer und -abgabe (pdf).
Diese Erleichterung gilt bis zum 31.Dezember 2023. Furtherdetailed Anforderungen über die Qualifikation für diese Erleichterung sind onrevenue.ie .
Erleichterung der Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe
Diese Erleichterung richtet sich an Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen kaufen und verkaufen, um ihre Betriebe zu konsolidieren und die Lebensfähigkeit ihrer Betriebe zu verbessern. Sie sieht einen Stempelsteuersatz von 1 % auf diese Transaktionen vor. Diese Befreiung läuft am 31.Dezember 2022 aus. Weitere Informationen zu FarmConsolidation Relief finden Sie auf revenue.ie .
Rückforderung von Stempelsteuererleichterungen
Für bestimmte Stempelsteuererleichterungen gibt es Rückforderungen. Bei einer Rückforderung müssen Sie Geld oder Leistungen zurückzahlen, die Sie erhalten haben, weil Sie bestimmte Kriterien oder vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt haben. Für einige Stempelsteuerbefreiungen müssen Sie bestimmte Qualifikationskriterien für eine Reihe von Jahren erfüllen, andernfalls wird die Befreiung zurückgefordert. Dies kann 2 oder 5 Jahre für Stempelsteuererleichterungen sein. Wenn Sie die Kriterien für den gesamten Zeitraum nicht erfüllen, müssen Sie die Stempelsteuer und etwaige Zinsen zurückzahlen. Weitere Informationen zu stampduty Clawbacks finden Sie unter revenue.ie .