Dezember 24, 2021

Können Sie Konkurs anmelden und Ihr Haus behalten?

Ihr Haus zu behalten ist eines der größten Anliegen von Menschen, die am Ende Konkurs anmelden. Es ist eine der ersten Fragen, die ich während der Konsultationen gestellt werde.

„Wenn ich bankrott gehe, verliere ich mein Haus?“

Die Antwort: Es kommt darauf an!

Hängt davon ab, was? Auf das verfügbare Eigenkapital.

Wenn Eigenkapital vorhanden ist, könnte das Haus Teil des beschlagnahmten Eigentums werden. Wenn es kein Eigenkapital gibt, können Einzelpersonen, die ihre Hypothekenzahlungen leisten können, ihr Haus behalten.

Berechnung des Eigenkapitals

Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen dem Wert des Hauses und dem Restbetrag der Hypothek. Bei einem Haus im Wert von 200.000 USD mit einem Hypothekensaldo von 150.000 USD beträgt das Eigenkapital beispielsweise 50.000 USD.

$200,000 – $150,000 = $50,000

Sie müssen zwei Variablen kennen, um das Eigenkapital Ihres Hauses zu bestimmen:

  • Der Restbetrag Ihrer Hypothek
  • Der Wert Ihres Hauses

Sie können Ihren Hypothekensaldo ermitteln, indem Sie auf der Transaktions-Website Ihres Finanzinstituts auf Ihr Konto zugreifen. Oder Sie können diese Informationen erhalten, indem Sie Ihren Kreditgeber anrufen.

Um den Wert Ihres Hauses zu bestimmen, müssen Sie die Dienste eines Gutachters in Anspruch nehmen. Dieser Fachmann wird eine zuverlässige und unparteiische Beurteilung Ihres Hauses vornehmen.

Wenn Sie sich mit einem lizenzierten Insolvenzverwalter (LIT) treffen, um eine Lösung für Ihre Schulden zu finden, werden die Maklergebühren vom Eigenkapital abgezogen, etwa 7% der Gesamtsumme.

$200,000 – $150,000 – $14,000 = $36,000
( Verkaufspreis – Restschuld auf Hypothek – Maklergebühren = Eigenkapital)

Wann haftet das Haus für die Beschlagnahme?

Die Feststellung, ob das Haus über Eigenkapital verfügt, reicht nicht aus, um zu entscheiden, ob es für die Beschlagnahme haftet.

In Ontario regelt der Execution Act das Thema klar. Nach den Unterabschnitten 2 (2) und 2 (3) darf kein Hauptwohnsitz mit einem Eigenkapital von 10.000 USD oder weniger beschlagnahmt werden. Umgekehrt kann eine Person, die Konkurs anmeldet, ihr Haus nicht behalten, wenn das Eigenkapital 10.000 US-Dollar übersteigt.

In Quebec ist das Gesetz nicht so spezifisch. Jede Situation muss individuell analysiert werden.

Es ist Sache des LIT, eine Entscheidung zu treffen. Sie müssen feststellen, ob der Verkauf des Hauses zu einem Gewinn zugunsten der Gläubiger führt.

Der Käufer muss daher mit den mit dem Verkauf des Hauses verbundenen Kosten rechnen, z. B.

  • Hypothekenzahlungen;
  • Maklergebühren;
  • Wasserkosten;
  • Versicherung;
  • Sonstige Wartungskosten (z.B. Schneepflug);
  • Etc.

Nachdem die Berechnungen durchgeführt wurden, wird die BANK das Haus beschlagnahmen, wenn sie der Meinung sind, dass durch den Verkauf Gewinne erzielt werden können. Andernfalls kann der Eigentümer das Haus behalten, solange er weiterhin Zahlungen leistet.

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So behalten Sie Ihr Haus, wenn es beschlagnahmt werden muss

Ein beschlagnahmtes Haus wird nicht automatisch beschlagnahmt. In dieser Situation gibt es Möglichkeiten, diesen Punkt nicht zu erreichen.

1- Zahlen Sie das Eigenkapital

Um ihr Haus zu behalten, hat eine insolvente Person immer die Möglichkeit, den Wert des Eigenkapitals an die Bank zurückzuzahlen.

Ein Familienmitglied kann möglicherweise das für die Zahlung erforderliche Geld leihen.

2- Der Ehegatte zahlt den zugelassenen Insolvenzverwalter

Wenn der Ehegatte nicht von der Insolvenz betroffen ist, kann er möglicherweise den dem Ehegatten übertragenen Teil des Hauses zurückkaufen.

Das Thema der Auswirkungen eines Konkurses auf einen Ehepartner ist komplex. Es wurde bereits in einem Blogeintrag mit dem Titel Konkurs und die Auswirkungen gemeinsamer Schulden auf Ihren Ehepartner behandelt.

Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, uns unter 1-855-442-2433 zu kontaktieren.

3- Machen Sie eine Zahlungsvereinbarung

Unter bestimmten Bedingungen kann es möglich sein, eine Zahlungsvereinbarung mit dem LIT zu treffen, um den Wert des Eigenkapitals zurückzuzahlen.

Der geschuldete Betrag kann innerhalb weniger Monate zurückgezahlt werden.

4- Verbrauchervorschlag einreichen

Eine insolvente Person, die ihr Haus behalten möchte, kann auch einen Verbrauchervorschlag einreichen. Diese Option ist viel beliebter als die Rückzahlung von Eigenkapital an die Bank.

Der Verbrauchervorschlag ist eine Alternative zum Konkurs. Sein Hauptvorteil ist, dass es jede Beschlagnahme von Eigentum ausschließt. Daher bleiben Haus, Auto, Hütte, Investitionen und andere Vermögenswerte Eigentum des Schuldners.

So würde ich den Unterschied zwischen Konkurs und einem Verbrauchervorschlag in einem Satz zusammenfassen:

Konkurs will Ihr Vermögen; Verbrauchervorschläge wollen Ihre Gesundheit.

Wenn in ihrem Haus Eigenkapital vorhanden ist, muss eine Person, die einen Verbrauchervorschlag einreicht, ihren Gläubigern einen höheren Betrag als dieses Eigenkapital anbieten. Andernfalls werden sie den Vorschlag nicht akzeptieren.

Nehmen wir zum Beispiel einen Konkurs, der den Gläubigern 12.000 US-Dollar einbringen würde, einschließlich des Gewinns aus dem Verkauf des Hauses. Der Schuldner kann stattdessen einen Verbrauchervorschlag einreichen und seinen Gläubigern einen Betrag von 16.000 US-Dollar anbieten. Dieser Betrag kann über einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten (266,67 USD pro Monat) zurückgezahlt werden.

Da sie einen höheren Betrag erhalten würden als bei einem Konkurs, würden die Gläubiger geneigt sein, diesen Vorschlag anzunehmen. Es ist auch eine gute Lösung für die insolvente Person, weil sie ihr Haus behalten, und die monatlichen Zahlungen sind nicht zu hoch.

Hilfe erhalten

Wie Sie sehen, gibt es Lösungen für insolvente Personen, die ihr Haus behalten möchten. Selbst im Konkurs kann Ihr lizenzierter Insolvenzverwalter in der Regel mehrere Optionen vorschlagen.

Für weitere Informationen oder um uns zu kontaktieren und eine kostenlose Bewertung zu erhalten, füllen Sie unser Beratungsformular aus.

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