Februar 23, 2022

Wie man berechnet, archiviert und zahlt Kapitalertragssteuer auf den Philippinen: Ein ultimativer Leitfaden

Zuletzt aktualisiert am 07/03/2021 von FilipiKnow

Wenn Sie in Aktien investiert haben, besteht eine große Chance, dass Sie auf Kapitalertragssteuer gestoßen sind. In diesem Handbuch erfahren Sie, was der Kapitalertragsteuer unterliegt (und was nicht), sowie Anweisungen zur Berechnung, Einreichung und Zahlung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung.

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Was ist eine Kapitalertragssteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Kapitalgewinne, die als Vermögenszunahme aufgrund von Faktoren definiert werden kann, die nicht mit Beschäftigung, Geschäft oder Beruf zusammenhängen.

Welche Vermögenswerte unterliegen der Kapitalertragsteuer?

Es gibt nur zwei Quellen der Kapitalertragsteuer (CGT) auf den Philippinen:

Verkauf von Aktien einer inländischen Aktiengesellschaft (DC), die NICHT über eine lokale Börse gehandelt werden.

Als Kapitalvermögen gehalten: alle Aktien und Wertpapiere, die von anderen Steuerpflichtigen als Wertpapierhändlern gehalten werden1.

Nicht anwendbar: Die Kapitalertragsteuer gilt nicht, wenn der Verkauf von Aktien durch

  • Einen Wertpapierhändler,
  • Einen Anleger in Aktien einer Investmentfondsgesellschaft und
  • Andere nach Sonderrecht befreite Personen erfolgt2.

Steuersatz: 15% der Steuerbemessungsgrundlage, wenn der Verkäufer eine inländische Körperschaft oder eine natürliche Person ist. 5% und 10%, wenn der Verkäufer eine ausländische Gesellschaft ist.

Steuerbemessungsgrundlage: ist der Nettokapitalgewinn, der der Überschuss des Verkaufspreises / Marktwerts (abzüglich der Verkaufskosten) über den Anschaffungskosten der Aktien ist.

Ermittlung von Anschaffungskosten/Marktwert: Der Wert der Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufs ist der Marktwert. Bei der Ermittlung des Wertes der Anteile wird die Methode des bereinigten Nettovermögens angewendet, bei der alle Vermögenswerte und Schulden an den Marktwert angepasst werden. Der Nettowert der bereinigten Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten ist der angegebene Wert des Eigenkapitals.

Der Schätzwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs ist der höhere von –

  • Der faire Marktwert, wie vom Kommissar bestimmt, oder
  • Der faire Marktwert, wie in dem von den Provinz- und Stadtprüfern festgelegten Bewertungsplan angegeben, oder
  • Der faire Marktwert, wie vom unabhängigen Gutachter festgelegt3.

Der Verkauf von Aktienoptionen wird als Verkauf von Aktien eines DC behandelt, die nicht an einer lokalen Börse gehandelt werden4.

Aktien, die über die Börse notiert oder gehandelt werden: Wenn die Aktien über die Börse veräußert werden, unterliegen sie nicht der CGT, sondern der Aktientransaktionssteuer von ½ von 1% des Verkaufspreises. Diese Steuer stellt die endgültige Steuer auf einen solchen Verkauf dar, da die Abgabenordnung vorsieht, dass diese von der Einkommensteuer befreit sind. Daher wird jeder Gewinn, der sich aus einer solchen Veräußerung ergibt, nicht mehr in das Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigen einbezogen, das der regulären / abgestuften Einkommensteuer unterliegt.

Wenn die Aktien jedoch, obwohl sie an der Börse notiert sind, außerbörslich oder direkt an den Käufer und nicht über eine solche Börse verkauft werden, unterliegen sie weiterhin der CGT.

Unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer auf Aktien.

  • Der Verkauf erfolgt über die lokale Börse;
  • Die Aktien stammen von einer ausländischen Gesellschaft;
  • Die Aktien werden NICHT als Kapitalvermögen gehalten (z. B. ist der Verkäufer ein Wertpapierhändler);
  • Der Verkauf führte zu einem Kapitalverlust.

Verkauf von Immobilien auf den Philippinen.

Auf den mutmaßlichen Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien wird eine Kapitalertragssteuer von 6% erhoben, die auf dem Bruttoverkaufspreis, der BIR-Zonenbewertung oder dem Schätzwert der Immobilie basiert, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Siehe RR 7-20035, um festzustellen, ob eine bestimmte Immobilie ein Kapitalwert oder ein gewöhnlicher Vermögenswert ist.

Für Einzelpersonen besteht die Immobilie aus ALLEN Immobilien, die als Kapitalvermögen eingestuft sind; wohingegen für inländische Unternehmen die einzigen Immobilien, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, GRUNDSTÜCKE und GEBÄUDE sind. Das bedeutet, dass der Verkauf von Maschinen, auch wenn sie als Kapitalanlage eingestuft sind, der regulären Körperschaftsteuer unterliegt.

Der Verkauf von Immobilien an die Regierung oder eine ihrer politischen Unterabteilungen oder Agenturen oder GOCCs kann nach Wahl des Steuerpflichtigen der Kapitalertragsteuer oder der gewöhnlichen Einkommensteuer unterworfen werden6.

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Verkauf des Hauptwohnsitzes.

Der Verkauf des Hauptwohnsitzes natürlicher Personen, dessen Erlös innerhalb von 18 Kalendermonaten ab dem Datum des Verkaufs oder der Veräußerung vollständig für den Erwerb oder den Bau eines neuen Hauptwohnsitzes verwendet wird, unterliegt nicht der 6% CGT. Vorbehaltlich der folgenden Anforderungen:

  • Die historischen Anschaffungskosten oder die angepasste Basis der verkauften oder veräußerten Immobilien werden auf den neuen Hauptwohnsitz übertragen;
  • Die Befreiung kann nur alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden;
  • Der BIR wird vom Steuerpflichtigen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Verkaufs oder der Veräußerung über seine Absicht informiert, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.

Wenn der Erlös nicht vollständig verwertet wird, unterliegt der Teil des Gewinns, von dem angenommen wird, dass er aus dem Verkauf oder der Veräußerung erzielt wurde, der 6% CGT wie folgt:

Steuerpflichtiger Betrag = (ungenutzter Anteil / Bruttoverkaufspreis) x CGT-Basis*

* CGT (Capital Gains Tax) Basis ist die höhere zwischen dem FMV (Fair Market Value) und dem Verkaufspreis.

Die CGT würde dann 6% des oben berechneten steuerpflichtigen Betrags betragen.

Unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer.
  • Die verkaufte Immobilie wurde nicht als Kapitalanlage gehalten (z. B. geschäftlich genutzt);
  • Die Immobilie befindet sich im Ausland;
  • Die verkaufte Immobilie war der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen, wo der Erlös voll genutzt wird und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind;
  • Verkauf von Rohland, das für sozialisierten Wohnungsbau oder unter RA verwendet wird 7279;
  • Landtransfers im Rahmen des umfassenden Agrarreformgesetzes von 1988;
  • Verkauft von ausländischen Unternehmen: (a) Von gebietsansässigen ausländischen Unternehmen (RFC) = vorbehaltlich 30% CIT auf Gewinne; (b) Von gebietsfremden ausländischen Unternehmen (NRFC) = vorbehaltlich 30% FWT auf Gewinne.

Verkauf von Immobilien, die sich NICHT auf den Philippinen befinden.

Unabhängig von der Klassifizierung unterliegt der daraus resultierende Gewinn eines ansässigen Bürgers der ordentlichen Einkommensteuer.

Im Falle von inländischen Unternehmen unterliegt es dem RCIT oder MCIT, je nachdem, was anwendbar ist.

Im Falle von Gebietsfremden oder Ausländern und ausländischen Unternehmen (unabhängig davon, ob sie ansässig sind oder nicht) ist der Gewinn aus dem Verkauf befreit, wenn er nicht aus Quellen innerhalb der Philippinen7 stammt.

Erzwungener Verkauf von Immobilien: Die Tatsache, dass der Verkauf unfreiwillig erfolgt, z. B. aufgrund einer gerichtlichen Anordnung der Zwangsvollstreckung, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Immobilie in den Händen des Verkäufers, weder als Kapitalanlage noch als gewöhnlicher Vermögenswert und unterliegen daher den geltenden Regeln.

So reichen Sie die Kapitalertragssteuer auf den Philippinen ein.

Ich. Für den Verkauf von Aktien eines inländischen Unternehmens, die nicht über die lokale Börse gehandelt werden.

Steuerformular – BIR-Formular 1707

Dokumentarische Anforderungen.

a. Zwingende Anforderungen .
  • Steueridentifikationsnummer (TIN) des / der Verkäufer / s und des / der Käufer / s;
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte Original-Verkaufsurkunde / Übertragungsurkunde;
  • Aktienzertifikat;
  • Nachweis der Anschaffungskosten (d. h. Verkaufsurkunde: Marktwert zum Zeitpunkt des Erwerbs);
  • Validierte Rückgabe und Original-Quittung / Einzahlungsschein als Zahlungsnachweis; für keine Zahlungsrückgabe Kopie der Rücksendebestätigung über eBlRForms eingereicht;
  • Sekretärsbescheinigung oder Vorstandsbeschluss, der den Verkauf / die Übertragung der Aktien genehmigt und den Namen und die Position des bevollmächtigten Unterzeichners der Verkaufs- / Abtretungsurkunde angibt, wenn der Verkäufer / Übernehmer eine Aktiengesellschaft ist;
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte Sondervollmacht (SPA) für die Transaktionspartei, wenn die unterzeichnende Person nicht zu den Parteien der Übertragungsurkunde gehört;

b. Zusätzliche Anforderungen, falls zutreffend .
  • Für die Geltendmachung von Verkaufskosten – Nachweis der geltend gemachten Abzüge wie offizielle Quittung und / oder Rechnungen;
  • Für Aktien von nicht börsennotierten / nicht gehandelten Aktien – Letzter geprüfter Jahresabschluss der ausstellenden Gesellschaft mit Berechnung des Buchwerts pro Aktie;
  • Für Aktien von börsennotierten / gehandelten Aktien – Preisindex der Philippinischen Börse (PSE) / letzter FMV, der zum Zeitpunkt der Transaktion in der Zeitung veröffentlicht wurde;
  • Für Clubaktien – Preis, der am Transaktionsdatum oder am nächsten am Transaktionsdatum in Zeitungen veröffentlicht wird;
  • Notariell beglaubigte Original-Sondervollmacht (SPA), wenn die Person, die die Übertragung durchführt / verarbeitet, keine Partei der Transaktion ist;
  • Freistellungsbescheinigung / BIR-Entscheidung, ausgestellt vom Commissioner of Internal Revenue oder seinem bevollmächtigten Vertreter, falls steuerbefreit;
  • Andere Dokumente, die von der Steuer befreit werden können;

Wann und wo einreichen?

Das BIR-Formular 1707 muss beim Revenue District Office (RDO) eingereicht werden, bei dem der Verkäufer registriert ist, und muss innerhalb von 30 Tagen nach Verkauf, Tausch oder Umtausch an eine autorisierte Agentenbank (AAB) gezahlt werden.

Dies kann auch über eBIRForms erfolgen und elektronisch bezahlt werden.

II. Für den Verkauf von Immobilien, die als Kapitalvermögen gehalten werden.

Steuerformular – BIR-Formular 1706

Dokumentarische Anforderungen.

a. Zwingende Anforderungen .
  • Steueridentifikationsnummer (TIN) des/der Verkäufer/s und des/der Käufer/s;
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte Originalurkunde über den absoluten Verkauf / die Übertragung;
  • Beglaubigte Kopie (n) der Steuererklärung zum Zeitpunkt oder am nächsten zum Datum der Transaktion, ausgestellt vom örtlichen Assessor’s Office for land and Improvement;
  • Beglaubigte Kopie (n) der Original- / Transfer- / Eigentumswohnungsurkunde (n) (OCT / TCT / CCT);
  • Eidesstattliche Erklärung keine Verbesserung durch mindestens einen (1) der Erwerber oder vom Büro des Beurteilenden ausgestellte Bescheinigung über keine Verbesserung, falls zutreffend;
  • Validierte Rücksendung und offizieller Originalbeleg / Einzahlungsschein als Zahlungsnachweis; für keine Zahlungsrückgabe Kopie von
  • Empfangsbestätigung der Rücksendung, eingereicht über eBlRForms;
  • Empfangsbestätigung des Verkaufserlöses vom Verkäufer;
  • Sekretärsbescheinigung oder Vorstandsbeschluss, Genehmigung des Verkaufs / der Übertragung der Immobilie und Angabe des Namens und der Position des bevollmächtigten Unterzeichners der Urkunde verkauf/Abtretung, wenn der Verkäufer/Veräußerer eine Aktiengesellschaft ist;
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte Original-Sondervollmacht (SPA) der Transaktionspartei / en, wenn die unterzeichnende Person keine der Parteien der Übertragungsurkunde ist;

b. Für Verkäufe in den Vorjahren .
  • Beglaubigte Kopie der Kauf- / Abtretungs- / Tauschurkunde; oder
  • Beglaubigung der Beglaubigung durch den Gerichtsschreiber der Stadt / Gemeinde oder des regionalen Gerichts (RTC) oder das Büro des Exekutivrichters der Stadt / Gemeinde, in der der Notar registriert ist; oder
  • Beglaubigung der Beglaubigung durch das National Archives Office.
c. Sonstige zusätzliche Anforderungen, falls zutreffend .
  • Ordnungsgemäß notariell beglaubigte Original-Sondervollmacht (SPA), wenn die Person, die die Übertragung durchführt / verarbeitet, keine Partei der Transaktion ist;
  • Bescheinigung des philippinischen Konsulats, wenn das Dokument im Ausland ausgeführt wird;
  • Lageplan / Umgebungskarte, ausgestellt vom örtlichen Assessorenbüro, wenn der Zonenwert aus den eingereichten Dokumenten nicht ohne weiteres ermittelt werden kann;
  • Freistellungsbescheinigung / BIR-Entscheidung, ausgestellt vom Commissioner of Internal Revenue oder seinem bevollmächtigten Vertreter, falls steuerbefreit;
  • Andere Dokumente, die gesetzlich vorgeschrieben sind / Entscheidungen / Vorschriften / etc.

Wann und wo einreichen?

Das BIR-Formular 1706 muss beim Revenue District Office (RDO) eingereicht werden, bei dem der Verkäufer registriert ist, und muss innerhalb von 30 Tagen nach Verkauf, Tausch oder Umtausch an eine autorisierte Agentenbank (AAB) oder einen Revenue Collection Officer (RCO) gezahlt werden.

Dies kann auch über eBIRForms erfolgen und elektronisch bezahlt werden.

In Fällen, in denen es mehr als eine Eigenschaft gibt, hat das BIR auch eine „Überholspur“8 erstellt.

„Für Transaktionen, die durch eine (1) Verkaufs- / Tausch- / Schenkungsurkunde mit einem (1) bis drei (3) Immobilien abgedeckt sind, kann der Steuerpflichtige die „Überholspur“ gemäß Revenue Memorandum Circular (RMC) Nr. 43-2018 in Anspruch nehmen, geändert durch RMC Nr. 107-2018. Zahlungen in Höhe von zwanzigtausend Pesos (P 20.000,00) und darunter werden in bar bezahlt, während Zahlungen über zwanzigtausend Pesos (P 20.000.00) erfolgt durch Managerscheck oder Bankscheck an den RCO des RDO, der für den Ort zuständig ist, an dem sich die zu übertragende Immobilie befindet.“

Häufig gestellte Fragen.

Ich habe US-Aktien gekauft und meine Position mit einem Kapitalgewinn geschlossen. Muss ich trotzdem Steuern zahlen und ein Steuerformular einreichen?

Nein. Die einzigen steuerpflichtigen Erträge aus ausländischen Aktien sind tatsächlich erhaltene Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf dieser Aktien. Solange Sie also keine Dividenden erhalten oder Aktien mit einem Gewinn verkauft haben, müssen Sie dies nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Referenzen.

  1. Revenue Regulations (RR) Nr. 6-2008, Abschnitt 2
  2. Revenue Regulations (RR) Nr. 6-2008, Abschnitt 4
  3. Revenue Regulations (RR) Nr. 6-2008, Abschnitt 7, geändert durch Revenue Regulations (RR) Nr. 6-2013
  4. Revenue Memorandum Circular (RMC 79-2014
  5. Revenue Regulations (RR) Nr. 7-2003
  6. National Internal Revenue Code (1997), Abschnitt 22(D)
  7. Revenue Regulations (RR) Nr. 7-2003
  8. Revenue Memorandum Circular (RMC) Nr. 107-2018

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