Mitglieder einer Gesellschaft / Bedeutung / Rechte und Pflichten
Mitglieder einer Gesellschaft
Im gewöhnlichen Handelsgebrauch bezeichnet der Begriff ‚Mitglied‘ eine Person, die Anteile an einer Gesellschaft hält. Die Gesellschafter oder Gesellschafter sind die eigentlichen Eigentümer eines Unternehmens. Sie bilden gemeinsam die Gesellschaft als Körperschaft.
Image: Mitglieder eines Unternehmens – Bedeutung & Definition, Wer Mitglied werden kann, Rechte der Mitglieder, Arten der Mitgliedschaft
Die oberste Autorität in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ernennung und Abberufung der Direktoren, Wirtschaftsprüfer und anderer Führungskräfte liegt bei den Aktionären. Die Befugnisse des Vorstands unterliegen auch der Kontrolle und Aufsicht des allgemeinen Gremiums der Mitglieder.
Bedeutung und Definition
Das Gesellschaftsgesetz unterteilt die Mitglieder in drei Klassen. Gemäß Paragraf 41 des Companies Act sind die drei Klassen von Mitgliedern:
1. Die Personen, die das Memorandum eines Unternehmens gezeichnet haben.
2. Jede andere Person, die sich schriftlich bereit erklärt hat, Mitglied der Gesellschaft zu werden und deren Name in das Mitgliederregister eingetragen wurde.
3. Als Gesellschafter der betreffenden Gesellschaft gilt jede Person, die das Aktienkapital einer Gesellschaft hält und deren Namen als wirtschaftlicher Eigentümer in den Depotunterlagen eingetragen sind.
Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass alle Abonnenten des Memorandums als Mitglieder der Gesellschaft gelten, obwohl ihre Namen nicht im Mitgliederregister aufgeführt sind. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass ihre Namen bei der Registrierung in das Register eingetragen werden müssen. Was die zweite Kategorie von Mitgliedern betrifft, so sind die Kriterien für die Mitgliedschaft-
1. die Person muss schriftlich zugestimmt haben, Mitglied zu werden, und
2. sein Name muss in das Mitgliederregister eingetragen worden sein. Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, darf die Person kein Mitglied nach diesem Gesetz sein.
Für die dritte Kategorie von Mitgliedern sind auch 2 Bedingungen zu erfüllen, um Mitglied der Gesellschaft zu werden, wie
- Die Person muss Aktien der Gesellschaft halten.
- Sein Name muss als wirtschaftlicher Eigentümer in die Aufzeichnungen der Verwahrstelle eingetragen werden.
Ein Mitglied kann unter folgenden Umständen von einem Aktionär unterschieden werden:
1. Ein eingetragenes Mitglied einer Gesellschaft ohne Aktienkapital ist kein Aktionär, da die Gesellschaft selbst kein Aktienkapital besitzt.
2. Eine Person, die einen Aktienwarrant hält, ist Aktionär, aber kein Mitglied der Gesellschaft.
3. Der gesetzliche Vertreter eines verstorbenen Mitglieds ist nur Aktionär, aber kein Mitglied. Um die Mitgliedschaft zu erwerben, sollte der gesetzliche Vertreter des verstorbenen Mitglieds bei der Gesellschaft einen Antrag stellen und seinen Namen in das Register eintragen lassen.
Wer kann Mitglied werden?
Das Gesellschaftsrecht schreibt keine Disqualifikation vor, die eine Person davon abhalten würde, Mitglied einer Gesellschaft zu werden. Es scheint, dass jede Person, die befugt ist, einen gültigen Vertrag abzuschließen, Mitglied eines Unternehmens werden kann. Der Grund liegt auf der Hand. Die Zeichnung von Aktien ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Aktionär. Das Memorandum oder die Satzung können jedoch bestimmte Einschränkungen auferlegen oder bestimmte Personen daran hindern, eine Mitgliedschaft in einem Unternehmen zu erwerben. In Ermangelung einer ausdrücklichen Bestimmung über die Leistungsfähigkeit einer Person gelten die Bestimmungen des Vertragsgesetzes.
In Bezug auf bestimmte besondere Personengruppen hat die Justiz bestimmte Grundsätze für den Erwerb der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft festgelegt. Sie sind wie folgt:
1. Minderjährige: Ein Minderjähriger ist keine kompetente Person, um einen gültigen Vertrag abzuschließen. Als solcher ist er disqualifiziert, eine Mitgliedschaft zu erwerben. Minderjährigen können jedoch Anteile zugeteilt werden. Bei Erreichen der Mehrheit kann der Minderjährige den Vertrag umgehen. Der Minderjährige sollte den Vertrag jedoch innerhalb einer angemessenen Frist kündigen.
2. Lunatic und Insolvent: Ein Lunatic kann kein Mitglied werden. Ein Insolventer kann jedoch Mitglied werden und ist stimmberechtigt in den Sitzungen der Gesellschaft. Aber seine Aktien Weste in den offiziellen Empfänger, wenn er insolvent entschieden wird.
3. Partnerschaftsgesellschaft: Eine Partnerschaftsgesellschaft kann Anteile an einer Gesellschaft im individuellen Namen von Partnern als gemeinsame Inhaber halten. Die Aktien können jedoch nicht im Namen der Partnerschaftsfirma ausgegeben werden, da es sich im Sinne des Gesetzes nicht um eine juristische Person handelt.
4. Gesellschaft: Eine Gesellschaft, die eine juristische Person ist, kann Mitglied einer anderen Gesellschaft in ihrem eigenen Namen werden. Ein Unternehmen kann jedoch nur dann Aktien eines anderen Unternehmens zeichnen, wenn es durch Memorandum autorisiert ist. Ebenso kann eine Tochtergesellschaft die Aktien ihrer Holdinggesellschaft nicht kaufen.
5. Ausländer: Ausländer können Mitglieder von in Indien registrierten Unternehmen sein. Dafür ist die Erlaubnis der RBI zwingend erforderlich. Wenn er zu einem außerirdischen Feind wird, wird sein Recht als Mitglied aufgehoben.
6. Fiktive Person: Eine Person, die die Anteile im Namen einer fiktiven Person übernimmt, haftet als Mitglied. Außerdem kann eine solche Person für den Identitätswechsel nach Abschnitt 68-A bestraft werden.
Arten des Erwerbs einer Mitgliedschaft
Gemäß Abschnitt 41 des Companies Act kann eine Person die Mitgliedschaft in einem Unternehmen erwerben
1. durch Abonnieren des Memorandums vor der Registrierung des Unternehmens.
2. durch die Zustimmung zur Mitgliedschaft
- durch die Beantragung der von einer Gesellschaft angebotenen Aktien.
- indem sie Erwerber einer Aktie oder Aktien werden und in das Mitgliederregister eingetragen werden.
- durch Übertragung von Aktien auf ein verstorbenes oder insolventes Mitglied und die damit verbundene Eintragung in das Register der Gesellschaft.
- indem er Aktien hält und seinen Namen im Register behalten lässt.
Außerdem gibt es eine andere Methode, Mitglied einer Gesellschaft zu werden, nämlich „Mitgliedschaft durch Qualifikationsaktien“. Wenn eine Person zustimmt, Direktor eines Unternehmens zu werden, gilt sie als akzeptiert, Mitglied dieses Unternehmens zu werden. Bei seiner Ernennung sollten ihm bestimmte Anteile zugeteilt werden. Das Companies Act sieht vor, dass jeder, der sich bereit erklärt, Direktor einer Aktiengesellschaft zu werden, vor seiner Ernennung mindestens eine Aktie übernehmen sollte. Solche Aktien werden als Qualifikationsaktien bezeichnet.
Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder einer Gesellschaft genießen mehrere Rechte und sind die oberste Autorität in den Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer Führung. Ihre Rechte können unter drei Überschriften zusammengefasst werden. Sie sind unten detailliert:
1. Gesetzliche Rechte: Dies sind die Rechte, die den Mitgliedern durch das Gesellschaftsgesetz gewährt werden. Diese Rechte können nicht durch die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag entzogen werden. Einige der wichtigen gesetzlichen Rechte sind unten angegeben
- Recht auf Benachrichtigung über Sitzungen, Teilnahme, Teilnahme an der Diskussion und Abstimmung in den Sitzungen.
- Recht auf Übertragung der Anteile .
- Recht auf Erhalt von Kopien des Jahresabschlusses der Gesellschaft.
- Recht auf Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft wie Mitgliederregister, Jahresabschlüsse usw.
- Recht auf Teilnahme an der Bestellung von Direktoren und Rechnungsprüfern an den Generalversammlungen.
- Recht, bei der Regierung eine Untersuchung der Angelegenheiten des Unternehmens anzuordnen.
- Recht, beim Gericht die Liquidation der Gesellschaft zu beantragen.
- Recht, bei Unterdrückung und Misswirtschaft nach Sek. 397 und 398.
2. Dokumentationsrechte: Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gibt es bestimmte Rechte, die den Aktionären durch die Dokumente wie das Memorandum und die Satzung übertragen werden können.
3. Gesetzliche Rechte: Dies sind die Rechte, die den Mitgliedern durch das Allgemeine Gesetz gewährt werden.