Kann ich Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn ich freiwillig kündige?
Von Sanette Viljoen
Fakten: Frau X arbeitete fast neun Jahre in Oudtshoorn. Ihre Eltern leben in Bellville und ihre Gesundheit hat sich in letzter Zeit stark verschlechtert. Ihre Eltern können sich keine häusliche Pflege leisten und sie hatte keine andere Wahl, als von ihrem Job zurückzutreten, um sich um ihre Eltern zu kümmern. Sie ist seit ein paar Monaten in Bellville und kämpft darum, einen neuen Job zu bekommen. Sie beantragte bei der Arbeitslosenversicherungskasse (im Folgenden „UIF“ genannt) eine Entschädigung, bis sie eine neue Stelle finden kann. Der Fonds stimmt nicht zu, dass sie zum Rücktritt verpflichtet war; sie sind der Meinung, dass sie freiwillig zurückgetreten ist und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung hat.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
- Wenn persönliche Umstände zum Rücktritt zwingen, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung.
Die allgemeine Regel ist, dass eine Person keinen Anspruch auf UIF-Leistungen hat, wenn sie von ihrem Arbeitsplatz zurücktritt. Ein Arbeitnehmer kann nur Leistungen erhalten, wenn sein Dienstvertrag abgelaufen ist, wenn er von seinem Arbeitgeber entlassen wurde oder wenn sein Arbeitgeber beschlagnahmt wird.
Die Leistungen aus dem Fonds decken nicht die volle Entschädigung ab. Die prozentuale Vergütung hängt davon ab, wie lange Sie in den Fonds eingezahlt haben. Außerdem kann die Entschädigung niemals länger als 238 Tage gezahlt werden. Die Vorteile hören auch auf, sobald Sie wieder anfangen zu arbeiten. Hausangestellte haben jedoch Anspruch auf Leistungen, wenn sie nur einen Teil ihrer Arbeit verlieren. Ein Arbeitnehmer muss den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung seiner Tätigkeit einreichen.
Die vom Fonds gezahlte prozentuale Vergütung wird wie folgt ermittelt:
Das Arbeitsministerium berücksichtigt zwei Kriterien:
– Gehalt in den letzten vier Jahren
– UIF-Beiträge in den letzten vier Jahren
Das Arbeitsministerium berechnet einen Tagessatz (basierend auf dem Gehalt) und multipliziert diesen mit der Anzahl der qualifizierenden Tage (Zeitraum, für den Sie beitrag zur UIF). Beide haben eine maximale Obergrenze. Die maximale Anzahl der Tage, für die Sie Leistungen erhalten können, sind 238 (nur 121 für Mutterschaftsurlaub) und der maximale Tagessatz ist auf ungefähr R185 für ein Gehalt von R15 000 oder mehr pro Monat festgelegt.