Februar 11, 2022

Gesetzliches Krankengeld

Wenn Sie Angestellter sind und nicht arbeiten können, weil Sie krank sind, können Sie möglicherweise gesetzliches Krankengeld erhalten. Es wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt und kann bis zu 28 Wochen lang bezahlt werden.

COVID-19

Die dreitägige Wartezeit entfällt vorübergehend, wenn Sie das gesetzliche Krankengeld beanspruchen. Wenn Sie sich aus medizinischen Gründen selbst isolieren müssen, um andere zu schützen, werden Sie als krank behandelt.
Wenn Sie aufgrund des Coronavirus (COVID-19) nicht arbeiten können, während Sie sich selbst isolieren, können Sie vom ersten Tag an SSP für jeden Tag erhalten, an dem Sie isoliert sind. Sie müssen sich mindestens vier Tage lang selbst isolieren, um berechtigt zu sein.

Vorübergehende Änderung der Fit Notes

Um Hausärzten mehr Zeit für die Arbeit am Coronavirus (Covid-19) Booster-Programm zu geben, haben wir die Anforderungen an den medizinischen Nachweis für gesetzliche Krankengeld- und Leistungsansprüche vorübergehend geändert.

Wenn Sie sich Sorgen um Ihren Gesundheitszustand machen, sollten Sie weiterhin Ihren Hausarzt aufsuchen.

Für das gesetzliche Krankengeld (SSP)

Wenn ein Arbeitnehmer zwischen dem 10.Dezember 2021 und dem 26. Januar 2022 krank wird, kann sein Arbeitgeber ihn erst nach 28 Krankheitstagen (einschließlich arbeitsfreier Tage) um einen Krankheitsnachweis (z. B. einen Fit-Schein) bitten. Der Nachweis der Krankheit kann nicht früher als 28 Tage angefordert werden.

Für Leistungsansprüche

Wenn:

  • Sie beanspruchen zum ersten Mal eine Arbeits- und Unterstützungsbeihilfe (ESA) oder einen Universalkredit (UC) oder
  • Sie weisen die Arbeitsuchende-Beihilfe (JSA) darauf hin, dass Sie krank sind

Sie müssen bis zum 27. Januar 2022 oder für die ersten sieben Tage Ihres Anspruchs keinen medizinischen Nachweis erbringen, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist

Wenn:

  • Sie haben einen bestehenden Anspruch auf ESA, UC oder JSA und
  • Sie haben DfC medizinische Beweise gesendet und
  • die neuesten medizinischen Beweise laufen zwischen jetzt und 27 Januar ab 2022

Wir werden es so behandeln, als ob es am 27. Januar 2022 ausläuft.

Informationen für Arbeitnehmer

Wenn Sie sich krank melden, bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen das gesetzliche Krankengeld (SSP) zu zahlen, während Sie krank sind. Sie müssen dazu kein Formular ausfüllen.

Ihr Arbeitgeber kann ein Krankengeldsystem anbieten, das großzügiger ist als das gesetzliche Minimum (SSP). Ihr Arbeitgeber kann jedes System anbieten, das nicht unter das gesetzliche Minimum fällt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen SSP nicht bezahlen kann oder Ihr SSP bald endet, erhalten Sie ein Formular SSP1, um Ihnen dies mitzuteilen.

Wenn Sie eine SSP1 erhalten, können Sie eine Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe beantragen.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Krankengeld finden Sie unter Gesetzliches Krankengeld – GOV.UK .

Informationen für Arbeitgeber

Sie müssen das Formular SSP1 ausfüllen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (SSP) hat oder wenn das SSP eines Arbeitnehmers abgelaufen ist oder endet.

Verwenden Sie den untenstehenden Link, um das Antragsformular SSP1 herunterzuladen und auszufüllen.

  • Gesetzliches Krankengeld (SSP) und Leistungsanspruch eines Arbeitnehmers – SSP1

Weitere nützliche Links

  • Krankengeldrechte
  • Gesetzliches Krankengeld – GOV.UK

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