Februar 17, 2022

Betriebliche Nutzung eines Privatwagens

Einkommensteuer

Wenn Sie Ihr Auto als Privatfahrzeug behalten und gelegentlich geschäftlich nutzen, können Sie keine fahrzeugbezogenen Kosten von Ihrem Unternehmensgewinn abziehen. Sie können die Nutzung des Autos durch die Firma mit 19 Cent pro Kilometer abziehen.

Mehrwertsteuer

Sie können die Mehrwertsteuer, die Sie für Kraftstoff und Wartung des Autos zahlen, von Ihrem Unternehmensgewinn abziehen, sofern Sie das Auto für umsatzsteuerpflichtige Umsätze verwenden. Die Mehrwertsteuer auf Kosten der privaten Nutzung oder umsatzsteuerbefreite Umsätze können nicht abgezogen werden. Denken Sie auch daran, dass Sie am Ende des Jahres Mehrwertsteuer für die private Nutzung Ihres Autos zahlen müssen. Das Pendeln von zu Hause zur Arbeit zählt als private Nutzung. Nachdem Sie all dies gelesen haben, werden Sie verstehen, dass es eine gute Idee ist, die Anzahl der privat vs. beruflich gefahrenen Kilometer aufzuzeichnen. Ein Beispiel für die Berechnung der Mehrwertsteuer (auf Niederländisch) für die geschäftliche Nutzung eines Privatwagens finden Sie auf der Website der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung.

Verfolgen Sie Ihre Kilometer

Durch die genaue Erfassung Ihrer gefahrenen Kilometer können Sie nachweisen, wie viele Kilometer Sie privat und wie viele geschäftlich gefahren sind. Es gibt mehrere von der Steuerverwaltung zugelassene Registrierungssysteme, die Sie verwenden können, sogenannte Ritregistratiesysteme, von denen Sie eine Liste auf der Website von Keurmerkritregistratiesystemen finden. Sie können auch ein System Ihrer eigenen Wahl oder Herstellung verwenden, aber beachten Sie, dass es die gleichen Daten enthalten muss, um eine genaue Registrierung zu ermöglichen. Wenn Sie Ihre Kilometer nicht im Auge behalten, besteht die Mehrwertsteuer, die Sie zahlen, aus 1,5% des Katalogwerts des Fahrzeugs, einschließlich Mehrwertsteuer und bpm (private Motor Vehicle and Motorcycle Tax).

Mitarbeiter, die ihr eigenes Auto fahren

Wenn Ihre Mitarbeiter ihr Auto für betriebliche Zwecke nutzen, können Sie ihnen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung von höchstens 0,19 € pro Kilometer zahlen. Sie können Ihrem Mitarbeiter diese Zulage auch für Pendlerreisen zahlen. Sie können die Mehrwertsteuer nicht auf den Kaufpreis oder die Reparaturkosten dieses Autos abziehen.

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