Adoption von Partnern oder Stiefeltern
Einige Menschen entscheiden, dass sie das Kind oder die Kinder ihres Partners adoptieren möchten. Dies kann manchmal als Stiefelternadoption bezeichnet werden. Dies würde bedeuten, die volle elterliche Verantwortung für das Kind in den Augen des Gesetzes zu übernehmen und sollte nicht leicht genommen werden.
Erstens ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Adoption ein rechtlicher Prozess ist und möglicherweise nicht für alle Stieffamilien geeignet ist. Jede Entscheidung sollte sehr sorgfältig getroffen werden. Alle Betroffenen würden im Rahmen des Prozesses interviewt, einschließlich: sie und Ihr Partner, das Kind, die anderen leiblichen Eltern und Großeltern des Kindes.
Wenn eine Adoptionsentscheidung getroffen wird, werden alle rechtlichen Verbindungen zwischen dem Kind und seiner Familie gekappt. Das Kind verliert alle Erb- und Unterhaltsrechte seiner Geburtsfamilie, es sei denn, dies ist in einem Testament festgelegt. Sie sollten mit dem Kind über diese Entscheidung sprechen und seine Gefühle berücksichtigen. Sogar sehr kleine Kinder werden ein gewisses Maß an Verständnis haben, daher ist es wichtig, zuerst mit ihnen zu sprechen.
Es gibt eine Reihe von Alternativen, die Ihnen die elterliche Verantwortung übertragen können, ohne das Kind formell zu adoptieren:
Vereinbarung / Anordnung zur elterlichen Verantwortung
Dies ist die einfachste Option, bei der beide leiblichen Elternteile eine Vereinbarung treffen können und diese Anordnung dem Partner die elterliche Verantwortung überträgt. Formelle Vereinbarungen können auch für Partner getroffen werden, die mit dem Elternteil eines Kindes verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Namensänderung
Wenn die Motivation für die Partneradoption aus dem Wunsch eines Kindes resultiert, seinen Namen legal zu ändern, um neue familiäre Umstände widerzuspiegeln, kann dies durch einen Anwalt mit Zustimmung aller mit elterlicher Verantwortung erfolgen. Sie können mehr darüber erfahren durch www.gov.uk.
Besondere Vormundschaftsordnung
Die besondere Vormundschaft bietet eine rechtssichere Grundlage für den Aufbau einer dauerhaften Beziehung zwischen dem Kind und seinem besonderen Vormund unter Wahrung der rechtlichen Verbindung zwischen dem Kind und seiner Geburtsfamilie. Es ist beabsichtigt, dass der besondere Vormund eine klare Verantwortung für alle täglichen Entscheidungen über die Betreuung des Kindes oder Jugendlichen und seine Erziehung trägt. Die leiblichen Eltern des Kindes bleiben rechtlich die Eltern des Kindes, obwohl ihre Fähigkeit, ihre elterliche Verantwortung auszuüben, begrenzt ist.
Anordnung der Kinder
Dies gibt der Person, die das Kind betreut, die elterliche Verantwortung. Wenn in der Anordnung festgelegt wäre, dass das Kind beispielsweise bei seiner leiblichen Mutter und ihrem Partner wohnen sollte, würde dies dem Partner der Mutter die elterliche Verantwortung übertragen. Dies gibt dem Partner der Mutter jedoch nicht die gleichen Rechte wie ein Elternteil.
Was muss ich tun, um das Kind meines Partners zu adoptieren?
Zunächst müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Sie müssen mit dem ansässigen leiblichen Elternteil verheiratet sein oder können das Gericht davon überzeugen, dass eine langjährige familiäre Beziehung besteht (in der Regel mindestens ein Jahr).
- Sie müssen in Großbritannien ansässig sein oder seit mindestens einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen mit dem Kind zusammengelebt haben.
- Das Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags vor Gericht unter 18 Jahre alt sein.
Wenn Sie in Calderdale, Kirklees oder Wakefield leben, können Sie an einem Briefing über die Adoption des Kindes Ihres Partners teilnehmen, indem Sie hier einen Platz buchen. Im Anschluss an das Briefing erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich bewerben können, falls Sie dies dennoch wünschen.
Wenn Sie in einem anderen Gemeindegebiet in der Region Yorkshire und Humber leben, müssen Sie sich direkt bei den örtlichen Kinderdiensten bewerben, deren Kontaktdaten Sie unten finden:
- Barnsley
- Bradford
- Doncaster
- Östliches Reiten
- Rumpf
- Nordosten Lincolnshire
- North Yorkshire
- Leeds
- Rotherham
- Sheffield
- York
Coronavirus-Update: Derzeit kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung neuer Anträge auf Adoption durch Partner oder Stiefeltern kommen.