Februar 27, 2022

6A-4.0141

Spezialisierungsanforderungen für die Zertifizierung im Bereich der Vorschulerziehung (Geburt bis zum vierten Lebensjahr) – Akademische Klasse.

Kompetenzen für die Spezialisierungsanforderungen sind in der Publikation „Kompetenzen für Spezialisierungsanforderungen für die Zertifizierung von Pädagogen in Florida, Erste Ausgabe“ aufgeführt, auf die hiermit Bezug genommen und die Teil dieser Regel ist. Kopien dieser Veröffentlichung können vom Bureau of Teacher Certification, Florida Department of Education, The Florida Education Center, Tallahassee, Florida 32399 bezogen werden.

(1) Planen Sie einen. Ein Bachelor- oder höherer Abschluss mit einem Bachelor- oder Diplom-Hauptfach Vorschulerziehung (Geburt bis zum vierten Lebensjahr) oder

(2) Plan Zwei. Ein Bachelor-Abschluss oder ein höherer Abschluss mit fünfundvierzig (45) Semesterstunden in der Vorschulerziehung (Geburt bis zum vierten Lebensjahr), der die unten angegebenen Bereiche einschließt:

(a) Drei (3) Semesterstunden in Wachstum und Entwicklung von Kindern von der Empfängnis bis zum achten Lebensjahr (8) mit Schwerpunkt auf Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern;

(b) Drei (3) Semesterstunden in den historischen, philosophischen und soziologischen Perspektiven der frühkindlichen Bildung mit Schwerpunkt auf Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern;

(c) Achtzehn (18) Semesterstunden in entwicklungsgerechten integrierten Lehrplänen und Praktiken in Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter, die integrierte Felderfahrungen umfassen;

(d) Sechs (6) Semesterstunden in Fragen und Praktiken zur Förderung der Beteiligung von Familie und Gemeinschaft an Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter, die integrierte Felderfahrungen umfassen;

(e) Drei (3) Semesterstunden in Gesundheit, Ernährung und Sicherheit in Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter;

(f) Drei (3) Semesterstunden in Diagnose, Beurteilung und Bewertung von Säuglingen, Kleinkindern und integrierte Felderfahrungen einbeziehen;

(g) Sechs (6) Semesterstunden in besonderen Bedürfnissen aller Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter, die integrierte Felderfahrungen umfassen; und

(h) Drei Semesterstunden in der Kinderbetreuung und Verwaltung der physischen Einstellungen für Programme für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter, die integrierte Felderfahrungen umfassen; oder

(3) Plan Drei. Ein Bachelor-oder höherer Abschluss mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss in der frühkindlichen Bildung oder Grundschulbildung (Kindergarten bis Klasse drei); oder einen Bachelor-Abschluss oder einen höheren Abschluss mit den Spezialisierungs- und Berufsvorbereitungsanforderungen für die Zertifizierungsabdeckung für den Vorkindergarten (Alter drei bis Klasse drei); und Abschluss von zwölf (12) Semesterstunden, um integrierte Felderfahrungen wie unten angegeben einzuschließen:

(a) Kredit in entwicklungsgerechten integrierten Lehrplänen und Praktiken in Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter;

(b) Kredit in Diagnose, Beurteilung und Bewertung von Säuglingen, Kleinkindern und;

(c) Kredit in den besonderen Bedürfnissen aller Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter; und

(d) Kredit in der Kinderbetreuung und Verwaltung der physischen Einstellungen für Programme für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter; oder

(4) Plan Vier. Ein Bachelor-Abschluss oder ein höherer Abschluss mit Spezialisierung und beruflichen Vorbereitungsanforderungen für die frühkindliche Bildung oder die Grundschulbildung (Kindergarten bis Klasse drei) Zertifizierungsabdeckung; und Abschluss von vierundzwanzig (24) Semesterstunden, um integrierte Felderfahrungen wie unten angegeben einzuschließen:

(a) Drei (3) Semesterstunden in Wachstum und Entwicklung von Kindern von der Empfängnis bis zum Alter von acht (8) Jahren mit Schwerpunkt auf Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern; (b) Kredit in den historischen, philosophischen und soziologischen Perspektiven in der frühkindlichen Bildung mit Schwerpunkt auf Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern;

(c) Neun (9) Semesterstunden in entwicklungsgerechten integrierten Lehrplänen und Praktiken in Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und;

(d) Kredit in Fragen und Praktiken zur Förderung der Beteiligung von Familie und Gemeinschaft an Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter;

(e) Kredit in Gesundheit, Ernährung und Sicherheit in Programmen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter;

(f) Drei (3) Semesterstunden in Diagnose, Beurteilung und Bewertung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter;

(g) Sechs (6) Semesterstunden in besonderen Bedürfnissen aller Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter; und

(h) Kredit in der Kinderberatung und Verwaltung der physischen Einstellungen für Programme, die Säuglingen, Kleinkindern und Vorschulkindern dienen.

Spezifische Behörde 1001.02, 1012.55, 1012.56 FS. Gesetz umgesetzt 1001.02, 1012.54, 1012.55, 1012.56 FS. Geschichte-Neu 5-30-94.

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