ÄNDERN VON BANKDATEN MIT SARS
Um Betrug zu verhindern, verlangt der South African Revenue Service („SARS“) die Bestätigung neuer oder Änderungen an bestehenden Bankdaten und bearbeitet erst dann fällige Rückerstattungen, wenn diese neuen Daten überprüft wurden. (Dies führt häufig zu Frustration unter den Steuerzahlern, deren Rückerstattungen ohne Benachrichtigung über Bankdaten, die einer Überprüfung bedürfen, einbehalten werden.)
Steuerzahler haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit diesem Überprüfungsprozess fortfahren können. Dies kann entweder persönlich in jeder SARS-Niederlassung erfolgen (wenn die Person nicht bei eFiling registriert ist) oder die Details können in begrenzten Fällen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung der Person aktualisiert werden (sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen). Die Bankdaten können auch aktualisiert werden, wenn Sie eine Rückerstattung der Überweisungsgebühr beantragen oder das entsprechende RAV01-Formular auf eFiling ausfüllen. SARS erlaubt keine Aktualisierungen des SARS-Systems über andere Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Fax, Post oder Telefon).
Die Registrierung oder Änderung von Bankdaten für Zoll- und Verbrauchsteuerkunden kann nicht über eFiling erfolgen. Diese Steuerzahler müssen eine SARS-Zweigstelle aufsuchen und ein ausgefülltes DA185-Antragsformular zusammen mit spezifischen Unterlagen einreichen.
SARS akzeptiert als gültiges Bankkonto nur ein Scheck-, Spar- oder Überweisungskonto auf den Namen des betreffenden Steuerpflichtigen. Kreditkarten, Anleihen und ausländische Bankkonten werden nicht akzeptiert.
Zu den Personen, die Bankdaten ändern dürfen, gehören nur der betreffende Steuerpflichtige, ein eingetragener Vertreter dieses Steuerpflichtigen (dessen Angaben mit denen im SARS-System übereinstimmen) oder ein registrierter Steuerberater, der im Namen des Steuerpflichtigen handelt. Ein Steuerberater darf einen Mitarbeiter nicht weiter delegieren, um im Namen des Kunden zu handeln, muss jedoch selbst anwesend sein, um die erforderlichen Änderungen anzufordern. SARS listet bestimmte außergewöhnliche Umstände auf, in denen Bankdaten von einer anderen Person als den oben genannten Personen geändert werden können (z. B. bei Nachlässen oder wenn der Steuerpflichtige nicht ansässig ist und keine Zweigniederlassung aufsuchen kann).
SARS bietet auch detaillierte Anleitungen zu den Unterlagen Was sollte bei der Änderung der Bankdaten zur Verfügung gestellt werden. In der Regel umfasst dies das Original-ID-Dokument des Steuerpflichtigen, eine beglaubigte Kopie dieses Dokuments und den Nachweis der Wohn- oder Geschäftsadresse des Steuerpflichtigen. Das gleiche gilt für den eingetragenen Vertreter oder Steuerberater, falls zutreffend. SARS verlangt auch, dass der Steuerpflichtige Kontoauszüge des Kontoinhabers (nicht älter als 3 Monate) als Nachweis dafür vorlegt, dass die angegebenen Bankdaten korrekt sind.
Um nicht in diesen langen SARS-Warteschlangen stehen zu müssen (möglicherweise mehr als einmal), bitten Sie uns, diesen Prozess zu unterstützen.
Registrierungs-, Änderungs- und Verifizierungsformular
Dazu gehört auch das Ablegen von Dokumenten in der Drop-Box einer SARS-Niederlassung.
Registrierung / Lizenzierung von Zoll- und Verbrauchsteuern
Siehe Formular ASPOA – Behörde für besondere Vollmacht des Steuerberaters.
Dieser Artikel ist ein allgemeines Informationsblatt und sollte nicht als professionelle Beratung verwendet werden. Es kann keine Haftung für Fehler oder Auslassungen oder für Verluste oder Schäden übernommen werden, die sich aus dem Vertrauen auf die hierin enthaltenen Informationen ergeben. Wenden Sie sich immer an Ihren Finanzberater, um eine spezifische und detaillierte Beratung zu erhalten. Irrtümer und Änderungen vorbehalten (E&OE)