Ändern Ihres ehelichen Regimes in Südafrika | Verfahren & Kosten
Während das Ändern Ihres ehelichen Regimes ein kostspieliger Prozess sein kann und vermieden werden sollte, ist dies dank Abschnitt 21 (1) des ehelichen Eigentumsgesetzes möglich. Dieses Gesetz ermöglicht es Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihr eheliches Eigentumssystem zu ändern, nachdem Sie verheiratet sind.
Wenn Sie Ihr eheliches Eigentumssystem ändern möchten, müssen Sie Folgendes wissen:
Das Verfahren
Um Ihr eheliches Vermögenssystem zu ändern, müssen sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner auf Antrag des Urkundenregisters und aller bekannten Gläubiger beim High Court einen Antrag stellen, um einen notariellen Vertrag zu unterzeichnen, der Ihr neues eheliches Vermögenssystem regelt.
Damit die Parteien ihr eheliches Güterstandssystem ändern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss gute Gründe für die vorgeschlagene Änderung geben.
Wenn Sie beispielsweise bald heiraten und außerhalb der Eigentumsgemeinschaft heiraten möchten, müssen Sie Ihren Ehevertrag entwerfen und unterschreiben, bevor Sie heiraten. Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie automatisch in der Eigentumsgemeinschaft verheiratet. Natürlich sind sich viele Menschen dieser Bestimmung nicht bewusst. Sie müssen in der Lage sein, das Gericht davon zu überzeugen, dass es Ihre ausdrückliche Absicht war, aus der Eigentumsgemeinschaft heraus zu heiraten.
- Die vorgeschlagene Änderung muss allen Gläubigern der Ehegatten ausreichend mitgeteilt werden.
Mitteilung muss an den Kanzler der Urkunden gegeben werden, muss im Staatsanzeiger und zwei lokalen Zeitungen mindestens zwei Wochen veröffentlicht werden, bevor Ihr Antrag vor Gericht gehört wird
- Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass keine andere Person durch die vorgeschlagene Änderung beeinträchtigt wird.
Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass die Rechte Ihrer Gläubiger im vorgeschlagenen Vertrag gewahrt bleiben müssen. Der Antrag muss daher ausreichende Informationen über Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthalten.
Die Kosten
Die Kosten für die Ausarbeitung des neuen Systems des ehelichen Eigentums sollten den Kosten eines vor der Heirat geschlossenen Ehevertrags entsprechen. Da der Antrag auf Änderung des Systems des ehelichen Eigentums jedoch beim Obersten Gerichtshof gestellt werden muss, werden Anwaltskosten sowie die Kosten für die Veröffentlichung von Mitteilungen in zwei Zeitungen sowie im Staatsanzeiger enthalten sein.
Die Dokumente
Bevor Sie mit der Änderung Ihres Kampfregimes beginnen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopien von Personalausweisen oder Reisepässen für beide Parteien;
- Kopie der Heiratsurkunde;
- Der Grund, warum ein Ehevertrag vor Ihrer Heirat nicht registriert wurde;
- Die Gründe, warum Sie jetzt einen Ehevertrag abschließen möchten;
- Kopien des Adressnachweises für beide Parteien;
- Einkommensteuernummern für beide Parteien (falls zutreffend);
- Berufe / Stellenbeschreibungen für beide Parteien;
- Die vollständigen Namen und das Geburtsdatum Ihrer Kinder (falls zutreffend);
- Die vollständigen Angaben zu den Vermögenswerten, die Sie beide derzeit besitzen (einschließlich beweglicher Sachen, Immobilien, Investitionen und Bargeld); und
- Vollständige Angaben zu allen bestehenden Gläubigern (zusammen mit Belegen wie den neuesten Aussagen usw.).
Wenn Sie Rat oder Anleitung zur Änderung Ihres Eheregimes wünschen, wenden Sie sich bitte an uns!